Kanton Glarus: Häusliche Gewalt
Regierungsrat und Landrat wollen den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt stärken. Der Regierungsrat schickt die notwendigen Änderungen des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung.
Im Dezember 2023 überwies der Landrat eine Motion von Landrat Frederick Hefti und Unterzeichnenden, in der sie eine Verbesserung der Schutzmassnahmen für Opfer häuslicher Gewalt fordern.
Nun soll das Polizeigesetz so angepasst werden, dass Wegweisungen bei häuslicher Gewalt länger als nur zehn Tage angeordnet werden können. Zudem sollen Kontakt- und Rayonverbote ausgesprochen werden können.
Zusammenarbeit mit Kindesschutzbehörden gesetzlich verankern
Die Kantonspolizei soll in Fällen häuslicher Gewalt je nach Konstellation auch die entsprechenden Fachstellen des Kantons über den Sachverhalt und die getroffenen Anordnungen unterrichten können (Opferberatung, Gewaltberatung, psychosoziale Beratung für Kinder und Jugendliche). Und sie soll auch mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kooperieren können.
Die Frist der nun eröffneten Vernehmlassung dauert bis zum 15. August. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert. Nach Zustimmung von Landrat und Landsgemeinde sollen die Änderungen am 1. Oktober 2025 in Kraft treten können.
Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus