Kanton Schaffhausen: 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am Schweizer Nationalfeiertag, 1. August, immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Schaffhauser Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Die Schaffhauser Polizei bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk rund um den Schweizer Nationalfeiertag, den 1. August, zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk ist im Kanton Schaffhausen nur an bewilligten Tagen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen.
Die Schaffhauser Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten gilt:
• Feuerwerkskörper niemals aus der Hand abfeuern!
• Sicherheitsabstände des Herstellers sind jederzeit einzuhalten. Achten Sie daher auf die Umgebung!
• Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
• Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk, besonders an Verkaufsständen.
• Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
• Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen frühzeitig, am besten noch bei Tageslicht. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.
• Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
• Basteln Sie keine Eigenkreationen und Manipulieren Sie nicht an Feuerwerkskörpern. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen.
• Vermeiden Sie das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenansammlungen. Schützen Sie Gebäude, indem Sie Fenster schliessen und Sonnenstoren hochziehen.
• Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab. Befolgen Sie allfällige Weisungen der Behörden.
• Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerkkörpern auf dem Festplatz vor Funkenwurf durch örtliches Trennen, Abdecken usw..
• Raketen nur aus den dafür vorgesehenen Abschussvorrichtungen starten. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden!
• Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich diesem frühestens nach 15 Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche, sondern geben Sie das Produkt an der Verkaufsstelle zurück.
• Bedenken Sie beim Abbrennen von Feuerwerk, dass nicht alle Nachbarn Freude daran haben könnten. Respektiere Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere.
• Feuerwerkskörper ab der Kategorie 4 dürfen nur durch Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden.
• Bodenknallendes Feuerwerk ist in der Schweiz nicht erhältlich und daher immer illegal.
• Unvorhergesehene oder kurzfristige Verbote durch Kanton oder Gemeinden, die das Abbrennen von Feuerwerk verbieten, sind strikte einzuhalten.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand, alarmieren Sie unverzüglich die Schaffhauser Polizei via 117 oder 118.
Ihre Schaffhauser Polizei wünscht Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August 2024.
Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei