40-Jähriger will Kind von Dienststelle abholen und landet hinter Gittern

Hauptbahnhof Magdeburg. Am Sonntag, den 15. September 2024 erschien ein 40-Jähriger gegen 16:15 Uhr auf der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg, um ein in Obhut befindliches Kind abzuholen.

Die routinemäßige Überprüfung seiner Personaldaten und deren Abgleich mit dem Fahndungssystem der Polizei ergab, dass er per Haftbefehl gesucht wurde.

Erst am 5. September dieses Jahres erließ die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Erzwingungshaftbefehl gegen den Deutschen, aufgrund einer nicht beglichenen Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Die eingesetzten Beamten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen wurden zudem 1,3 Gramm einer kristallinen Substanz, vermutlich Speed, aufgefunden und sichergestellt.

Mit einer sofortigen Bezahlung von 200 Euro hätte der Mann die viertägige Inhaftierung abwenden können. Da er den offenen Betrag jedoch nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibenden Behörden wurden entsprechend informiert. Er erhält obendrein eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln.

Das in Gewahrsam befindliche Kind wurde, nach einem Telefonat mit der Mutter, von deren Freundin abgeholt.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Titelbild: Symbolbild © FooTToo – shutterstock.com

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