Postpaket mit mehr als 100 Tupperdosen beim Zollamt Neuss beschlagnahmt
Bei der Postabfertigung eines aus Indien versandten Paketes entdeckten im letzten Monat Zöllner des Zollamtes Neuss mehr als 100 Frischhaltedosen verschiedener Sets der Marke „Tupperware“. Aufgrund des nicht plausiblen Transportweges und des niedrigen Rechnungspreises der Ware nahmen die Zöllner Kontakt mit dem Rechtevertreter von Tupperware auf.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Dosen um Originalprodukte handelte, welche nicht für den europäischen Markt produziert und bestimmt waren.
Mit der nicht autorisierten Einfuhr lag damit ein ungenehmigter Parallelimport vor. Da der Rechtsinhaber der Marke „Tupperware“ einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll gestellt hatte, konnten die über 100 Dosen mit einem Wert von ca. 1.000,00 EUR beschlagnahmt und eingezogen werden. Die Ware wird nunmehr nach Abschluss des Verfahrens unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet. Der Empfänger des Postpaketes gab gegenüber dem Rechtsinhaber eine Unterlassungserklärung ab und konnte somit das drohende Strafverfahren abwenden. Im Raum stehen aber immer noch zivilrechtliche Schritte des Markenrechteinhabers.
Als Parallelimport oder Grauimport bezeichnet man Waren, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt wurden (es handelt sich also um Originalprodukte), jedoch ohne dessen Zustimmung in der europäischen Union oder den Vertragsstaaten über den EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht werden (z.B. Spielekonsolen, welche ausschließlich für den Markt in Hongkong produziert wurden).
Quelle: zoll.de / Hauptzollamt Krefeld
Bildquelle: zoll.de / Hauptzollamt Krefeld