Buchs AG: Gefährliches Kampfmittel (Sprengkörper) erfordert Polizeieinsatz

Am Mittwoch kam es zu einem grossen Einsatz, nachdem ein gefährlicher Sprengkörper erkannt wurde. Die Umgebung eines Gewerbe-/Industriequartiers musste polizeilich abgesperrt werden. Kurz nach 17 Uhr konnte der Sprengkörper unschädlich gemacht werden. Es entstand kein Sachschaden.

Personen wurden nicht verletzt. Es standen rund 35 Einsatzkräfte im Einsatz.

Am Mittwochmorgen, 04. September 2019, zirka 09.45 Uhr führte die Kantonspolizei einen Transport von Aarau nach Buchs zu einer Liegenschaft der Kantonspolizei Aargau, Amsleracherweg aus. Dabei wurde ein Gegenstand mitgeführt, der sich als gefährlicher Sprengkörper herausstellte.

Evakuation und Absperrung rasch vorgenommen Umgehend wurden mehrere Einsatzkräfte aufgeboten. Patrouillen der Kantonspolizei, der Stadtpolizei Aarau und der Regionalpolizei Suret sowie Ambulanz und Feuerwehr kamen zum Einsatz.

Die Liegenschaften in der Umgebung (Industrie Neubuchs) wurden im weiteren Verlauf des Einsatzes evakuiert.

Ebenso die beiden angrenzenden bewohnten Mehrfamilienhäuser. Das Areal wurde polizeilich abgesperrt.

Die Kantonspolizei zog Fachspezialisten des Forensischen Instituts Zürich (FOR) sowie der Armee bei.

Die Einsatzleitung der Kantonspolizei hatte als oberstes Ziel, dass keine Personen zu Schaden kommen.

Kurz nach 17.00 Uhr gelang es, den Wurf-Sprengkörper, unschädlich zu machen und die Gefahr zu eliminieren.

Danach zogen sich die Einsatzkräfte zurück und zirka 17.50 Uhr konnte das Gebiet wieder frei gegeben werden.

Woher der gefährliche Gegenstand kam, der gemäss aktuellem Wissensstand auf dem Stützpunkt der Kantonspolizei in Aarau gelagert worden sein dürfte, muss nun abgeklärt werden.

Nachtrag

Bei dem Gegenstand handelt es sich um eine Schlachtfliegerbombe des Typs SD2, welche im 2. Weltkrieg eingesetzt wurde. Der Sprengkörper ist ca. faustgross und etwas grösser als eine Handgranate.

Solche oder ähnliche Gegenstände sollen nicht berührt resp. bewegt werden. Umgehend ist der Auffundort zu markieren und den Polizeinotruf oder die Blindgängermeldezentrale zu orientieren.

 

Quelle: Kantonspolizei Aargau
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Aargau

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