Michael Lauber von SSK einstimmig zur Wiederwahl als Bundesanwalt empfohlen
Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) setzt sich aktiv dafür ein, dass Michael Lauber für eine weitere Amtsperiode als Bundesanwalt gewählt wird.
Die Konferenz warnt vor einer Abwahl, welche die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen – aber auch die Fortsetzung entscheidender Projekte in der Schweizer Strafverfolgung schwächen oder gar gefährden würde.
Staatsanwälte-Konferenz empfiehlt Michael Lauber einstimmig zur Wiederwahl
An einer ausserordentlichen Sitzung der Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hat der Vorstand am Mittwoch (4. September 2019) einstimmig beschlossen, dass sich die Konferenz aktiv für die Wiederwahl von Michaël Lauber als Bundesanwalt einsetzt. „Mit Lauber haben wir einen Bundesanwalt, welcher in den letzten Jahren eine hervorragende, unverzichtbare und bisher einzigartige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sicherstellte“ – betont Fabien Gasser – Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte Konferenz.
Michael Lauber – ein Bundesanwalt mit unermüdlichem Einsatz für die Strafverfolgung Michael Lauber hat sich in den letzten Jahren unermüdlich und erfolgreich für die Weiterentwicklung der Strafverfolgung in der Schweiz eingesetzt. Lauber sorgte für eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Neben seiner wertvollen Arbeit als Mitglied der Staatsanwälte-Konferenz hat er in den Bereichen Cybercrime, Terrorismusbekämpfung und Kommunikationsüberwachung entscheidende Arbeit geleistet und die Projekte effizient vorangetrieben. Lauber begegnet den kantonalen Strafuntersuchungsbehörden jederzeit auf Augenhöhe, offen und transparent.
Konferenz befürchtet Schwächung der Strafverfolgung
Eine Abwahl von Michael Lauber als Bundesanwalt würde zu massiven Verzögerungen oder gar zur Gefährdung entscheidender Projekte in der Strafverfolgung führen. „Wir machen uns berechtigte Sorgen. Es wäre kantonal, national wie auch international ein schlechtes Zeichen, den amtierenden Bundesanwalt abzusetzen“ – betont Gasser in seiner Funktion als Präsident der Schweizerischen Staatanwälte-Konferenz. „Eine Abwahl käme einem Rückschlag gleich und würde eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen spürbar schwächen“ – so Gasser. Die Staatsanwälte-Konferenz distanziert sich damit explizit von der parlamentarischen Gerichtskommission, welche empfiehlt, dass Lauber nicht für eine weitere Amtsperiode gewählt wird.
Schweizerische Staatsanwälte Konferenz appelliert an Parlament
Die Schweizerische Staatsanwältekonferenz vertraut darauf, dass sich das Parlament überlegt und differenziert für ein funktionierendes schweizerisches Strafverfolgungsystem einsetzt und sich somit für Michael Lauber als Bundesanwalt ausspricht.
Quelle: SSK
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