Mann mit Messerstichen aufgefunden - 16-jähriger Afghane geständig
Wien. Die Polizei wurde verständigt, da eine Person mit mehreren Messerstichen am Gehsteig liegend aufgefunden wurde (Vorfallszeit:08.03.2020, 01.55 Uhr, Vorfallsort:10., Gellertgasse). Beim Eintreffen der Beamten wurde das Opfer bereits von der Berufsrettung Wien und dem Notarzt erstversorgt und in weiterer Folge in ein Krankenhaus gebracht.
Die Beamten konnten im Nahbereich des Tatortes mehrere Personen wahrnehmen. Darunter auch zwei Zeuginnen, welche die Beamten vorerst auf eine falsche Spur bringen wollten. Sie gaben an, auf der Straße gestanden zu haben als plötzlich ein ihnen unbekannter Mann mit einem Messer auf sie zukam, und sie beschimpfte.
Das spätere Opfer, ein zufällig vorbeikommender Jogger beobachtete dies und wollte ihnen zur Hilfe kommen. Daraufhin stach der unbekannte Mann mehrmals auf den Jogger ein und flüchtete. Die beiden Zeuginnen gaben gegenüber den Polizisten eine Fluchtrichtung an, konnten jedoch keine genaue Täterbeschreibung angeben.
Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung sind die Beamten auf einen jungen Mann aufmerksam geworden. Der Mann telefonierte und verhielt sich äußerst auffällig. Darüber hinaus bemerkten die Beamten, dass der Mann leichte Verletzungen im Gesicht aufwies und blutverschmierte Kleidung trug. Bei der Anhaltung gab der junge Mann an, dass er soeben von einem unbekannten Mann ausgeraubt wurde, und dieser ihn mit einem Messer bedroht hatte, er jedoch flüchten konnte. Aufgrund der wirren Angaben und der weiteren Sachverhaltsklärung fuhren die Beamten mit dem 16-Jährigen auf eine Polizeiinspektion.
Im Verlauf der weiteren Befragung und der Konfrontation mit dem Vorfall in der Gellertgasse zeigte sich der 16-Jährige (afghanischer Staatsangehöriger) geständig. Es stellte sich heraus, dass sich der 16-Jährige und die beiden Zeuginnen kennen und zuvor gemeinsam eine Party besuchten. Dort dürfte es zu einem Streit zwischen den Jugendlichen gekommen sein. Die Gründe für diesen Streit wurden nicht mitgeteilt.
Die beiden beiden Zeuginnen (16,18, österreichische Staatsbürgerinnen) werden wegen Begünstigung zur Anzeige gebracht, da sie falsche Angaben zur Fluchtrichtung sowie zur Täterbeschreibung machten.
Quelle: LPD Wien
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