Sicheres kontaktloses Bezahlen: Kapo Jura gibt Tipps

Die kontaktlose Zahlung kann mit einer Debit- oder Kreditkarte mit einem Chip erfolgen, auf dem das Symbol aus vier Radiowellen (NFC-Technologie) aufgedruckt ist. Sie ermöglicht es Ihnen, durch Annäherung an die Karte an einem Zahlungsterminal zu bezahlen.

Beträge von bis zu 80 Franken können ohne Eingabe eines Identifikationscodes (PIN) bezahlt werden. Die Methode ist sicher, aber es müssen noch einige Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.

Debit- und Kreditkarten sind derzeit mit einem NFC-Chip ausgestattet, der kontaktloses Bezahlen ermöglicht. Der Verkäufer gibt den zu zahlenden Betrag an seinem Zahlungsterminal ein. Der Käufer kann dann den fälligen Betrag bezahlen, indem er sich mit seiner Karte an das Terminal wendet. Beträgt der Betrag weniger als oder gleich 80 Franken (40 Franken vor der COVID-19-Periode), wird der Betrag ohne weitere Modalitäten zwischen den Konten übertragen. Oberhalb des Höchstbetrags wird die Eingabe des PIN-Codes erforderlich.

Es sei darauf hingewiesen, dass kontaktlose Zahlungen auch mit einem Mobiltelefon oder einer angeschlossenen Uhr getätigt werden können, wenn diese mit der erforderlichen Technologie ausgestattet und ordnungsgemäss eingerichtet sind. Diese Methode, bei der diese Geräte verwendet werden, wird als „mobiles Bezahlen“ bezeichnet, funktioniert aber nach ähnlichen Prinzipien wie bei den oben genannten Karten.

Was die Kriminalität anbelangt, so können sich Kriminelle durch verschiedene mit dieser Technik verbundene Mittel bereichern:

Ein Zahlungsterminal in die Nähe des potenziellen Standorts der Karte, des Telefons oder der Uhr bringen und eine Zahlung auslösen. Dieses Manöver wird selten beobachtet, da der Standort der Karte oder des Telefons zufällig ist und das Zahlungsterminal für einige Sekunden sehr nahe an einem isolierten NFC-Chip stehen muss. Darüber hinaus vermeiden die mit den Schutzmassnahmen von COVID-19 verbundenen sozialen Distanzen diese Art von Diebstahl.

Sich die Debit- oder Kreditkarte aneignen und mehrere Einkäufe tätigen. Die Beträge sind wegen der begrenzten Beträge für Zahlungen ohne PIN-Code gering. Aus Sicherheitsgründen kann die Karte die Eingabe des PIN-Codes und eine Kontakttransaktion auch bei Beträgen von weniger als 80 Franken auf der Grundlage eines Algorithmus verlangen.

Geben Sie einen höheren Betrag als den am Zahlungsterminal angegebenen ein und kassieren Sie so mehr.

Diese Zahlungsmethode bietet Vorteile wie Schnelligkeit, Hygiene und Sicherheit. Für eine optimale Sicherheit ist es jedoch notwendig:

  • Bewahren Sie die angeschlossene Karte, das Telefon oder die Uhr immer an einem sicheren Ort oder unter Aufsicht auf.
  • Lassen Sie bei Diebstahl oder Verlust die Karte sperren und stellen Sie alle Zahlungen ein.
  • Geben Sie den PIN-Code immer außer Sichtweite ein. Der PIN-Code ist in der Regel erst ab einem Einkauf von 80 CHF oder mehr erforderlich.
  • Schreiben Sie niemals den PIN-Code auf.
  • Überprüfen Sie den auf dem Bildschirm angezeigten Betrag.
  • Überprüfen Sie regelmässig Bank- und Kartenauszüge.

Fragen zur Deaktivierung, Aktivierung oder Sperrung kontaktloser Zahlungsdienste werden von der Bank oder dem Kreditgeber beantwortet. Die Polizei kann dies nicht tun.

Schutzmassnahmen gegen COVID-19 fördern die häufigere Verwendung dieser Art von Zahlungsmethode. Die Kantonspolizei des Kantons Jura verbreitet diese Botschaft als Präventivmassnahme, obwohl es keine speziell gemeldeten Fälle gibt.

Weitere Informationen über Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von Debit- und Kreditkarten finden Sie auf der Website https://www.card-security.ch/fr/. Card-Security ist eine Präventivmassnahme der Schweizer Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP).

Im Falle eines Missbrauchs können Beschwerden bei der Polizei an Empfangsstellen eingereicht werden, die an die aktuellen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus angepasst wurden. Die Polizei ist und bleibt über andere Kanäle zugänglich. Durch die Wahl der Nummer 117 in einem Notfall, über die Nummer 032 / 420 65 65 für eine nicht dringende Anfrage, per E-Mail und per Post, je nach den Adressen auf der Website der Polizei.

 

Quelle: Kantonspolizei Jura
Titelbild: Symbolbild / Jacob Lund / shutterstock

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