Coronavirus: Bund und Kantone diskutieren Kriterien für Grossanlässe
Bundesrat Alain Berset und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich heute in Bern im Rahmen der Koordinationsgruppe von Bund und Kantonen zu einem weiteren Austausch getroffen.
Themen des Treffens waren die epidemiologische Lage sowie die Kriterien für die Bewilligung von Grossanlässen ab dem 1. Oktober 2020.
In einer gemeinsamen Lagebeurteilung stellten Bund und Kantone fest, dass die Situation trotz steigender Fallzahlen aktuell unter Kontrolle ist und das Contact Tracing der Kantone funktioniert. Bund und Kantone verfolgen die Situation aufmerksam. Sie kann sich kurzfristig ändern. Der Bundesrat hatte am 19. Juni 2020 die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz beendet. Die Hauptverantwortung für die Bewältigung eines Wiederanstiegs der Covid-19-Fälle liegt seither bei den Kantonen. Kantone, die eine Zunahme der Fallzahlen feststellen, bewältigen lokale Ausbrüche mit geeigneten Massnahmen. Der Bund unterstützt die Kantone dabei.
Bund und Kantone haben sich zudem über einheitliche Bewilligungskriterien für Grossanlässe ausgetauscht. An seiner Sitzung vom 12. August 2020 hatte der Bundesrat entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder zu erlauben. Die Kantone müssen die Anlässe bewilligen und dabei die epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird die Bewilligungsanforderungen bis am 2. September dem Bundesrat vorlegen. Spiele der nationalen Fussball- und Eishockeyligen sollen dabei spezifisch geregelt werden. Ein Treffen mit Vertretern der Profiligen sowie Swiss Olympic hat bereits stattgefunden. Ein Austausch mit weiteren Verbänden aus Sport und Kultur ist vorgesehen.
Weitere Themen des Treffens waren das Datenmanagement, die Covid-19-Impfung und die Teststrategie.
Quelle: Generalsekretariat EDI
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