Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken

Der Cyberausschuss des Bundesrates hat an seiner Sitzung vom 5. Oktober 2020 den Bericht zum Umsetzungsstand der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) verabschiedet.

Die NCS 2018-2022 gibt die Ziele zum Schutz vor Cyberrisiken vor. Die Umsetzung erfolgt plangemäss und wird wesentlich durch Akteure aus den Kantonen, der Wirtschaft, der Hochschulen und der Gesellschaft mitgetragen.

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) verantwortet als Kompetenzzentrum des Bundes die koordinierte Umsetzung der NCS und erarbeitet im Auftrag des Steuerungsausschusses NCS regelmässig einen Bericht über den Umsetzungsstand der Arbeiten. Der heute publizierte Bericht umfasst den aktuellen Umsetzungsstand per erstes Quartal 2020. Ein Drittel der im Umsetzungsplan definierten 247 Meilensteine wurde bereits erreicht.

Fortschritte bei Förderung von Forschung und Ausbildung

Die Umsetzung der Mehrheit der Meilensteine ist auf die zweite Hälfte der Laufzeit der NCS 2018-2022 geplant und muss per Ende 2022 umgesetzt sein. Verzögert unterwegs sind 23 Meilensteine. Die zuständigen Stellen haben gegenüber dem Steuerungsausschuss die Verzögerungen begründet und plausibel aufzeigen können, dass der zeitliche Rückstand aufholbar ist. Konkrete Fortschritte konnten in verschiedenen Handlungsfeldern erzielt werden. Bei der Förderung von Forschung und Ausbildung wurde beispielsweise mit der Eröffnung des Cyber Defence Campus (CYD Campus) an den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen ETH und EPFL sowie in Thun ein wichtiger Meilenstein erreicht. Im Bereich der Strafverfolgung konnte die Koordination bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität verbessert werden.

Unterstützung für KMU und Bevölkerung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehören neu ebenfalls zur Zielgruppe der NCS.

Entsprechend wird deren Unterstützung in Zusammenhang mit Cyberrisiken auf- und ausgebaut. Zusammen mit Vertretern aus der Wirtschaft wurde etwa ein Leitfaden für KMU erstellt. Zudem ist seit dem 1. Januar 2020 die Nationale Anlaufstelle im NCSC operativ. Sie nimmt Meldungen über Cybervorfälle aus der Bevölkerung und der Wirtschaft entgegen, analysiert diese und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Die Meldenden erhalten Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Seit der Verabschiedung der NCS 2018-2022 wurde zudem die neue Organisation des Bundes im Bereich Cyberrisiken vom Bundesrat beschlossen und umgesetzt. Die Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung, die seit dem 1. Juli 2020 in Kraft ist, bildet die rechtliche Grundlage und regelt die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

 

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement
Titelbild: vs148 – shutterstock.com

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