Abholung von Speisen und Getränken – Verstoß gegen Covid-19-Verordnungen
Wien. Am vergangenen Wochenende sind Bilder von Menschenschlangen vor Gastronomiebetrieben bekannt geworden, bei welchen nicht immer der Mindestabstand eingehalten wurde.
Die Wiener Polizei appelliert erneut, bei der Abholung von Getränken und Speisen die Einhaltung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung einzuhalten (Mindestabstände und das Tragen von MNS) und einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten.
Darüber hinaus wird es an bestimmten Örtlichkeiten auch verstärkten Kontrolldruck und erhöhte Streifenintervalle geben, um die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu überwachen. Bei Zuwiderhandeln gegen die Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie drohen auch empfindliche Strafen. Seit 17. November wurden österreichweit über 3.000 Anzeigen und 1.000 Organmandate auf Grund der geltenden Corona-Verordnungen erstattet.
„Wir als Sicherheitsbehörde bitten die Wiener Bevölkerung, ihren Teil zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten und die geltenden Schutzmaßnahmen einzuhalten“, so Dr. Gerhard Pürstl, Landespolizeipräsident in Wien.
Quelle: LPD Wien
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