Kanton VD: Vier Verdächtige nach Bombendrohungen auf Schulen identifiziert
Die von der Polizei durchgeführten Ermittlungen nach den zahlreichen falschen Bombendrohungen in Bildungseinrichtungen im Kanton Waadt haben zur Identifizierung von vier Verdächtigen geführt, die alle volljährig sind.
Die mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Staatsanwälte haben Untersuchungshaft beantragt. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, weitere Verhaftungen sind geplant.
Nach einer Reihe von falschen Bombendrohungen in verschiedenen Bildungseinrichtungen im Kanton Waadt führten Ermittler der Stadtpolizei Lausanne und der Kantonspolizei zahlreiche Untersuchungen durch und befragten rund zwanzig Schüler. Die Polizei konnte vier Verdächtige in Fällen identifizieren, die am Freitag, den 12. März, am Gymnasium von Renens und am 24. März an der kaufmännischen Berufsschule von Lausanne (EPCL) begangen wurden. Es handelt sich um junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 23 Jahren, die diese Einrichtungen besuchen, darunter zwei Frauen, eine Schweizerin und ein Kroate, und zwei Männer, ein Schweizer und ein Chilene, die alle in der Region Lausanne leben und für die derzeit die Unschuldsvermutung gilt. Die mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Staatsanwälte beantragen eine Untersuchungshaft von drei Monaten, die bei Bedarf verlängert werden kann. Die Ermittler setzen ihre Untersuchungen fort, und für dieses Wochenende sind Operationen mit der Festnahme und Vernehmung weiterer Personen geplant, die möglicherweise an diesen falschen Bombendrohungen beteiligt waren.
Die fraglichen Handlungen sind schwerwiegende Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und den Grundwert der Bildung. Aber auch die Folgen für die Täter können sehr schwerwiegend sein. Eine strafrechtliche Verurteilung und deren Eintrag im Strafregister könnte die beruflichen Perspektiven dieser jungen Menschen beeinträchtigen. Zusätzlich stellen die mobilisierten Polizei- und Rettungsdienste den Tätern ihre Interventionskosten in Rechnung, die sich auf 10.000 bis 15.000 Franken pro Fall belaufen.
Das Departement für Bildung, Jugend und Kultur (DFJC) würdigt die Arbeit der Polizei und der Strafjustiz, die zu diesen ersten Verhaftungen geführt hat, und bekräftigt seine Entschlossenheit, bei der Identifizierung der Täter mitzuwirken. Sobald die Verantwortung festgestellt wurde, werden disziplinarische Sanktionen verhängt. Diese können bis zum vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss gehen (Gesetz über die höhere Sekundarbildung LESS Art. 32; Gesetz über die Berufsausbildung LVLFPr Art. 38). Auch eine zivilrechtliche Klage auf Ersatz des entstandenen Schadens ist vorgesehen; nach ersten Schätzungen kann ein Tag Unterricht an einer Berufsschule oder einem Gymnasium 70.000 Franken kosten.
Das EJZ hofft, dass die Waadtländer Ausbildungszentren, die Lehrlinge, die Studenten und das gesamte pädagogische Personal durch diese Massnahmen so schnell wie möglich wieder die Ruhe und Gelassenheit erlangen, die für eine ordnungsgemässe Durchführung des Unterrichts notwendig sind.
Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: Kantonspolizei Waadt