Über 30 Tonnen Lebensmittel aus Italien in die Schweiz geschmuggelt

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) konnte eine Strafuntersuchung zu einer Schmuggelaktion abschliessen, bei der es um über 30 Tonnen Lebensmittel ging, das meiste davon Wurstwaren und Käse, die unverzollt von Italien in die Schweiz eingeführt wurden.

Verschoben wurde die Ware an unbewachten Grenzübergängen, teils unter Mitwirkung von Gehilfen. Anschliessend wurden die Lebensmittel an Kunden in der gesamten Schweiz verkauft. Die EZV fordert Zollabgaben von über 300 000 Franken ein.

Die Fahnder der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) konnten eine Strafuntersuchung abschliessen, bei der es um 31,5 Tonnen geschmuggelte Lebensmittel geht. Beim Hauptangeklagten handelt es sich um einen 48-jährigen Italiener, der unbewachte Grenzübergänge benutzte, um die Waren aus Italien in die Schweiz einzuführen, teils mit der Unterstützung von Drittpersonen (unter anderem seine Ehefrau), die vorgängig die Situation an den Grenzübergängen auskundschafteten. Der Schmuggel, zu dessen Aufdeckung auch die italienischen Zollbehörden beitrugen, indem sie Amtshilfe leisteten, lief mindestens ein Jahr lang, von Januar 2016 bis Januar 2017, als der Betreffende in Ligornetto schliesslich in eine Kontrolle der EZV im rückwärtigen Raum geriet.

Er wurde mit etwas mehr als 500 kg unverzollten Wurstwaren und Käse im Kofferraum des Lieferwagens erwischt, in dem er zusammen mit seiner Frau unterwegs war. Den Zollfahndern der EZV ist es gelungen, die Einzelheiten des Schmuggels zu rekonstruieren: Nach der Aufnahme der Bestellungen bei seiner Kundschaft erwarb der Beschuldigte die Ware in Italien und lieferte sie anschliessend in alle Landesteile aus. Seine Kundschaft (hauptsächlich Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte) belief sich verteilt über das Tessin, die West- und die Deutschschweiz auf ca. 90 Personen und Geschäfte.

Die unterlassene Zollanmeldung erfüllt den Tatbestand des Verstosses gegen das Zollgesetz (ZG) und das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). Die EZV fordert deshalb vom Hauptangeklagten und von den Schweizer Abnehmern der Ware etwas mehr als 316 000 Franken Zollabgaben ein. Gegen den Angeklagten und seine Gehilfen wurde Anklage erhoben; es erwartet sie eine angemessene Strafe.

Die EZV bekommt einen neuen Namen und ein neues Berufsbild

Es gehört zum Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Aktuell befindet sich die EZV in einer Transformationsphase hin zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dadurch entsteht ein neues Berufsbild und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen wird dabei vereinheitlicht. So wird die EZV in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.




 

Quelle: EZV
Bildquelle: EZV

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