Kapo Zürich: Delikte und Prävention – vorausschauende Polizeiarbeit

Prävention bedeutet vorausschauende Polizeiarbeit.

Um Verbrechen und Unfälle möglichst zu verhindern, arbeitet die Polizei daran, gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Sie sorgt aktiv für Ihre Sicherheit.





Polizeiarbeit beginnt, bevor etwas passiert

Die aktuellen Herausforderungen in der Bekämpfung der Kriminalität und bei der Verhütung von Unfällen verlangen nach neuen Ansätzen in der Polizeiarbeit. Immer mehr erwartet die Bevölkerung von der Polizei, dass sie nicht nur in Notsituationen hilft, sondern auch rechtzeitig auf Gefahren hinweist und vor ihnen schützt.

Wenn es gelingt, vorausschauend Gefahrenherde zu erkennen und dagegen vorzugehen, also Straftaten zu verhindern oder zumindest den Schaden in Grenzen zu halten, so kann am meisten bewirkt werden.

Die Polizei nimmt ganz konkret Einfluss: mit einer Vernetzung mit allen relevanten Partnerorganisationen. Sie will noch näher an die Menschen und an verschiedene Gruppen der Gesellschaft heranrücken, mit ihnen in Kontakt kommen und bleiben. Sie will offen sein, jederzeit einen einfachen Zugang zur Polizei anbieten und vorhandene Schwellenängste abbauen.



Polizeiliche Präventionsarbeit

Das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit ist in stetigem Wandel. Während Seriendelikte wie Einbruchdiebstähle für Verunsicherung sorgen, lösen Berichte über schwer fassbare Gewalteskalationen, Straftaten durch Jugendliche im digitalen Raum sowie Telefonbetrüge Besorgnis aus. Die starke Zunahme des Strassenverkehrs birgt überdies Gefahren für die schwachen Verkehrsteilnehmenden. Die Kantonspolizei Zürich nimmt diese Entwicklungen ernst. Sie misst der Prävention einen sehr hohen Stellenwert bei.



Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Laut Polizeigesetz des Kantons Zürich (§ 32c PolG) darf die Polizei bei öffentlich zugänglichen Grossveranstaltungen und Kundgebungen Personen in der Weise mit Audio- und Videogeräten überwachen, dass Personen identifiziert werden. Die Bevölkerung ist in geeigneter Weise auf den Einsatz der Audio- und Videogeräte aufmerksam zu machen (§ 32b PolG).

In Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen Bestimmungen weist die Kantonspolizei Zürich darauf hin, dass Grossveranstaltungen und Kundgebungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Videogeräten überwacht werden.

Weitere Informationen: www.zh.ch/de/sicherheit-justiz






Kantonspolizei Zürich – Präventionsabteilung
Postfach
CH-8021 Zürich

+41 (0)44 295 98 00 (Tel.)

praevention@kapo.zh.ch (Mail)
www.zh.ch/de/sicherheit-justiz (Web)

Kantonspolizei Zürich (Hauptsitz)
Kasernenstrasse 29
CH-8004 Zürich



 

Bildquelle: Kapo Zürich

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