Zentralschweizer Kantone delegieren den Vollzug ausländerrechtlicher Administrativhaften nach Zürich

Ausländerrechtlich inhaftierte Personen aus der Zentralschweiz werden ab April 2022 im Flughafengefängnis Zürich untergebracht. Mit Ausnahme des Kantons Obwalden haben alle Zentralschweizer Kantone die dafür notwendige Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich unterzeichnet.

Der Kanton Obwalden sieht im Moment noch keine Notwendigkeit für den Beitritt zur Vereinbarung.

Die Kantone sind verpflichtet, die ausländerrechtliche Administrativhaft (Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft nach Art. 75 bis 78 Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) in geeigneten Räumlichkeiten zu vollziehen und die dafür geeigneten Anstalten zur Verfügung zu stellen.

Die Zusammenlegung mit Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug ist zu vermeiden. Bisher wurde die ausländerrechtliche Administrativhaft regelmässig in separaten Abteilungen innerhalb der bestehenden kantonalen Gefängnisstrukturen durchgeführt. Diese Vollzugspraxis wurde mehrfach vom Bundesgericht beanstandet.

Die Zentralschweizer Kantone haben nun die Möglichkeit, im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (bisher Flughafengefängnis) des Kantons Zürich Plätze für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft zu reservieren . Unter der Leitung der Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz (ZPDK) haben deshalb mit Ausnahme des Kantons Obwalden alle Zentralschweizer Kantone im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kanton Zürich per 1. April 2022 gemeinsam 20 Vollzugsplätze reserviert. Damit werden zukünftig die bundesrechtlichen Vorgaben an eine rechtskonforme Unterbringung erfüllt.

Ausserdem wird mit dieser Massnahme eine durchgehend professionelle Betreuung sichergestellt und die kantonale Gefängnisinfrastruktur von dieser anspruchsvollen Haftform entlastet. In den Strafanstalten werden damit auch Haftplätze für die Untersuchungshaft und den Strafvollzug frei. Der Kanton Obwalden hat den Wegweisungsvollzug für das provisorische Bundesasylzentrum auf dem Glaubenberg bereits seit längerer Zeit an Luzern abgetreten, weshalb kein Bedarf für eine zusätzliche Vereinbarung mit Zürich besteht.

Nachdem alle beteiligten Kantone der Vereinbarung zugestimmt haben, steht einer Umsetzung ab 1. April 2022 nichts mehr im Weg.
Weitere Informationen zur Konferenz (Geschäftsliste und Berichte) sind publiziert unter www.zrk.ch.

 

Quelle: ZPDK
Titelbild: Symbolbild © J_UK – shutterstock.com

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