Kanton St.Gallen: Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer
In der Zeit zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen (22.05.2022) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs Verkehrsteilnehmer angehalten, die ihr Fahrzeug in Fahrunfähigem Zustand oder unter Alkoholeinfluss gelenkt hatten.
Allen wurde der Führerausweis abgenommen oder für die Schweiz aberkannt.
Samstag, 20:05 Uhr, Waldkirch, 43-jähriger Autofahrer, in Fahrunfähigem Zustand unterwegs, durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.
Samstag, 22:15 Uhr, Schmerikon, 31-jähriger Autofahrer, in alkoholisierten Zustand unterwegs, die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l. Der ausländische Führerausweis wurde dem Autofahrer aberkannt.
Samstag, 23:00 Uhr, Wil, 41-jähriger Autofahrer, in alkoholisiertem Zustand unterwegs, die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.68 mg/l. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.
Samstag, 23:10 Uhr, Heerbrugg, 26-jähriger Autofahrer, in Fahrunfähigem Zustand unterwegs, durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.
Sonntag, 03:05 Uhr, Kriessern, 23-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs, die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.86 mg/h. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.
Sonntag, 04:20 Uhr, St.Margrethen, 32-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs, die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1.28 mg/l. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer durch die Kantonspolizei St.Gallen abgenommen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen