Zentralschweizer Polizeikorps: Adventszeit - „Schon ein Glas benebelt die Sinne“
Wer Alkohol konsumiert, sollte anschliessend kein Fahrzeug mehr lenken. Dies gilt auch in der Adventszeit und über die Festtage. Alkohol gehört mit zu den Hauptunfallursachen im Strassenverkehr.
Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie alkoholische Getränke oder Drogen konsumiert haben.
Dass Alkohol die Fahrfähigkeit beeinträchtigt, trifft auf alle Menschen zu. Weihnachtsmarktbesuche, Weihnachtsessen mit der Firma und viele private Feiern finden in der Adventszeit, an Weihnachten und über Silvester/Neujahr statt. Oft wird dabei Alkohol konsumiert. Nicht fahrfähige Personen gefährden nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht stehen lassen wollen, gibt es Alternativen: Lassen Sie sich während der Festtage von Freunden oder Freiwilligen in Ihrem Fahrzeug sicher nach Hause fahren. Nähere Informationen und die Daten, an welchen Sie beispielsweise die Dienstleistungen von „Nez Rouge“ beanspruchen können, finden Sie unter: www.nezrouge.ch.
So kommen Sie sicher nach Hause:
- Fahren Sie nicht mit dem Auto zu Anlässen, an denen Sie möglicherweise Alkohol trinken.
- Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi für den Hin- und Rückweg.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften, sprechen Sie vorher ab, wer fährt, und sorgen Sie dafür, dass der Fahrer nicht trinkt.
- Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
- Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem „Kater“.
- Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen Ihnen eine unfallfreie Fahrt, eine besinnliche Adventszeit und danken für Ihre Mithilfe.
Quelle: Zentralschweizer Polizeikorps
Titelbild: Symbolbild © Zentralschweizer Polizeikorps