Grossraubtiere - Kanton Glarus schöpft Möglichkeiten bei Regulierung aus

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, ein Postulat zur Beschleunigung der Revision des Jagdgesetzes als erledigt abzuschreiben.

Im August 2022 reichte die SVP-Landratsfraktion das Postulat „Regierungsrat muss beschleunigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes einfordern“ ein.

Sie fordert darin, dass sich der Regierungsrat für eine beschleunigte Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes oder eine entsprechende Notverordnung einsetzt, welche den Kantonen eine eigenständige und umfassende Regulierung der Wolfspopulation über einen beschränkten Zeitraum erlaubt.

In seiner Stellungnahme zum Postulat anerkennt der Regierungsrat, dass die Wolfsregulierung mit Hochdruck zu regeln ist. Er schöpft bereits sämtliche Möglichkeiten aus, die in seinem Handlungsspielraum liegen: Er setzt sich für Anpassungen bei der Rechtsetzung ein, stellt Regulierungsgesuche, wo dies angezeigt ist, und setzt Abschussbewilligungen um. Das Bundesamt für Umwelt bewilligte auf Gesuch des Kantons hin die Regulierung des Kärpfrudels. Es durften maximal zwei Jungwölfe des Jahrgangs 2022 geschossen werden, was zwischenzeitlich erfolgt ist. Vereint mit den Gebirgskantonen kämpft der Kanton Glarus für bessere Rahmenbedingungen bei der Regulierung von Wolfsrudeln. Die Änderung des eidgenössischen Jagdgesetzes ist beschlossen, zur Verordnungsänderung wurde entsprechend Stellung genommen. Damit hat der Regierungsrat sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft, weshalb er dem Landrat beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben.

Das Postulat und die ausführliche Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Datenbank des Landrates publiziert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © DBU / Kanton Glarus

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