Kanton NW: Straftatbestände weiterhin notwendig – Befristung hingegen nicht

Eine Überprüfung hat ergeben: Sämtliche Inhalte des kantonalen Strafgesetzes sind weiterhin notwendig und sollen beibehalten werden.

Neue Tatbestände, die zwingend ins Gesetz aufgenommen werden müssten, sind keine vorhanden. Der Regierungsrat schlägt in der Teilrevision aber vor, die Befristung des Gesetzes aufzuheben.

Die Nidwaldner Regierungsrat kommt nach einer Überprüfung des kantonalen Strafgesetzes zum Schluss, dass dieses beibehalten werden soll. „Alle aktuellen Straftatbestände sind nach wie vor angemessen und tragen dazu bei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten“, hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi fest. Zu den geprüften Tatbeständen gehören Missbrauch von Alarmvorrichtungen und Rettungsgeräten, Ruhestörung, grobe Belästigung, Verweigerung oder falsche Identitätsangabe, Störungen des Polizeidienstes oder unzureichende Verwahrung oder Beaufsichtigung von Tieren.

Darüber hinaus wurde geprüft, weitere mögliche Tatbestände wie Littering oder Betteln ins Gesetz aufzunehmen. Es soll bewusst darauf verzichtet werden, da entsprechende Sanktionen in der Realität schwer bis gar nicht umsetzbar sind. Ordnungsbussen dürfen nur dann ausgesprochen werden, wenn die Polizistin oder der Polizist die Übertretung unmittelbar selbst feststellt. Abschliessend wurde geprüft, juristische Personen künftig im Ordnungsbussenverfahren strafrechtlich belangen zu können. Von einer solchen Neuerung wurde aber abgesehen. Stattdessen soll weiterhin in Spezialgesetzen entschieden werden, ob eine Strafbarkeit juristischer Personen angezeigt ist.

Die Prüfung des kantonalen Strafgesetzes erfolgte vor dem Hintergrund des Fristablaufs am 31. Dezember 2024. Der Regierungsrat erachtet eine weitere Befristung des Strafgesetzes als nicht angebracht. Normalerweise dient eine solche dazu, veraltete Gesetze zu eliminieren. „Im vorliegenden Fall kann eine solche Frist die Rechtssicherheit gefährden. Zudem verursacht sie einen unnötigen bürokratischen Aufwand. Die Regierung und die Verwaltung analysieren die Situation laufend und setzen die entsprechenden Verfahren in Gang, wenn ein Gesetz nicht mehr zeitgemäss ist“, versichert Karin Kayser-Frutschi. Deshalb soll die Befristung im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Strafgesetzes aufgehoben werden.

Der Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis Ende Februar 2024. Nach der Auswertung allfälliger Eingaben wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Voraussichtlich zur Jahresmitte wird die Beratung im Kantonsparlament stattfinden. Die neue Gesetzgebung soll auf den 1. Dezember 2024 in Kraft treten.

 

Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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