Kanton St.Gallen: Fahrunfähige und alkoholisierte Verkehrsteilnehmende

In der Zeit zwischen Samstagfrüh und Sonntagmorgen (24.12.2023) hat die Kantonspolizei St.Gallen sechs alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Fünf Personen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben. Zwei Personen mussten zusätzlich eine Blut- und Urinprobe abgeben. Eine Person war trotz Entzug des Führerausweises unterwegs.

Zudem ereignete sich eine Auffahrkollision, bei welcher ein Autofahrer alkoholisiert war.

Sonntag, 03:55 Uhr, Wattwil, 20-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.59 mg/l an, Führerausweis abgenommen.

Sonntag, 03:40 Uhr, Wil, 35-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig beurteilt, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen Blut- und Urinprobe abgenommen, Führerausweis abgenommen.

Samstag, 16:50 Uhr, Wil, 45-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig beurteilt, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen Blut- und Urinprobe abgenommen, Führerausweis abgenommen.

Samstag, 15:35 Uhr, Sevelen, 32-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss und trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, eine durchgeführte Atemalkoholprobe zeigte einen positiven Wert an.

Samstag, Mels, 00:20 Uhr, 27-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von über 0.7 mg/l an, Führerausweis abgenommen.

Am Samstag, kurz nach 14:30 Uhr, ereignete sich in Widnau beim Lidl-Parkplatz eine Auffahrkollision zwischen zwei Autos. Dabei prallte das Auto eines 32-jährigen in ein stillstehendes Auto eines 43-jährigen. Der 32-Jährige war in alkoholisiertem Zustand unterwegs. Eine beweissichere Atemalkoholprobe beim Mann zeigte einen Wert von über 0.5 mg/l an. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Beim Unfall wurde niemand verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere tausend Franken geschätzt.

Die fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kanton St.Gallen zur Anzeige gebracht.

 

Quelle: Kapo St.Gallen
Titelbild: Symbolbild (© Kapo St.Gallen)

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