Kanton Glarus fordert strengere Regeln für Einfuhr von Hundewelpen

Der Bund führt ein Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung von mehreren Erlassen im Tierschutzbereich durch. In seiner Stellungnahme fordert der Glarner Regierungsrat strengere Massnahmen zur Verhinderung der illegalen Einfuhr von Welpen.

Die Revision von Verordnungen im Tierschutzbereich hat zum Ziel, das Tierwohl zu verbessern.

Der Kanton Glarus unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort verschiedene Anpassungen. Er lehnt aber vorgesehene Ausnahmen für den Welpenhandel ab. Der Vernehmlassungsentwurf sieht ein Verbot für die Einfuhr von Hundewelpen vor, die unter 15 Wochen alt sind. Ausnahmen von dieser Beschränkung gelten unter anderem für Privatpersonen, die einen Welpen selbst bei einer Züchterin oder einem Züchter im Ausland abholen. Diese Hunde müssen einen anerkannten Abstammungsnachweis des internationalen Rassenzuchtverbandes Fédération Cynologique Internationale (FCI) haben.

Der Kanton Glarus ist gegen diese Ausnahmebestimmung. Sie führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand und trägt nicht dazu bei, den illegalen Handel mit Welpen einzudämmen. Die Bedingungen für die Ausstellung eines Stammbaums werden von Dachverbänden der Länder festgelegt, nicht von der FCI selbst.

Zudem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, einer internationalen Organisation in einer Bundesverordnung einen prominenten Platz einzuräumen, wenn diese nur Rassenstandards und nicht das Tierwohl fördert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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