Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf - drei Festnahmen
Gelsenkirchen. Am 13. März 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Autowerkstatt in Gelsenkirchen.
Ursprünglicher Ermittlungsansatz war eigentlich die Aufklärung von Scheinarbeitsverhältnissen zur Erlangung von Sozialleistungen aufgrund eines Hinweises durch das Jobcenter Gelsenkirchen. Stattdessen wurden drei Männer angetroffen, die illegal beschäftigt wurden.
Beim Betreten der Werkstatt wurden drei albanische Staatsbürger, die an unterschiedlichen Autos Mechaniker-Tätigkeiten vornahmen, angetroffen.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Alle drei Männer konnten den Beamten jedoch keine nationalen Aufenthaltstitel vorlegen, welche sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt hätten.
Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 26, 30 und 31 Jahren vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Ein Beschuldigter wurde bereits von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen einer vorangegangenen Straftat wegen des illegalen Aufenthalts zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Da die Beschuldigten über keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügten, ordnete die Staatsanwaltschaft Essen jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 Euro an. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, wurden die Männer an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über deren weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Den Arbeitgeber der Männer erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Quelle: Hauptzollamt Dortmund
Titelbild: Symbolbild © Hauptzollamt Dortmund