Vater für schuldig gesprochen, weil sein zweijähriger Sohn ertrank
Der zweijährige Cyrill ertrank in der Reuss, weil sein Vater ihn für einen Moment aus den Augen verloren hatte. Nun verurteilte das Bezirksgericht Brugg Cyrills Vater zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Busse von 2000 Franken wegen fahrlässiger Tötung.
Der erschütternde Vorfall ereignete sich am 25. April 2015. Der Vater war mit seinem zweijährigen Sohn Cyrill in Windisch AG an der Reuss spazieren gegangen.
Wie der 46-Jährige am Dienstag vor dem Bezirksgericht Brugg aussagte, hatte er bei der Eisenbahnbrücke auf eine Tafel geschaut und daher seinen Sohn für einen Moment aus den Augen verloren. Als er sich umblickte, war sein Sohn verschwunden. Drei Wochen später wurde die Leiche des Kindes in der Aare beim Wasserkraftwerk Döttingen-Beznau gefunden.
Aus Sicht von Staatsanwalt Sandro Rossi hat der Vater seine elterliche Sorgfaltspflicht massiv verletzt. Wenn er seinen Sohn an der Hand gehalten oder vor sich herlaufen lassen hätte, wäre Cyrills Tod zu verhindern gewesen. Daher sei er der fahrlässigen Tötung schuldig, wie die „Aargauer Zeitung“ schreibt.
Hat der Vater Cyrills Tod „provoziert“?
Laut der Anwältin von Cyrills Mutter könnte es sich sogar um eine vorsätzliche Tötung handeln, wie die Zeitung weiter schreibt. Die Anwältin machte Andeutungen, dass der Vater den Tod „provoziert“ habe, um Unterhaltszahlungen an die Mutter zu entgehen – denn die Eltern befanden sich zu der Zeit in einem langwierigen Scheidungskrieg. Die Anwältin forderte eine Genugtuung von 100’000 Franken.
Der Verteidiger dagegen forderte, seinen Mandanten wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen. Aus seiner Sicht sei von einer Strafe abzusehen, da der Tod des Kindes für den Angeklagten bereits Strafe genug sei.
18 Monate bedingte Freiheitsstrafe
Am Ende fällte das Gericht einen Mehrheitsentscheid und verurteilte den Vater wegen fahrlässiger Tötung. Der Vater sei seiner Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Zudem sei sein Verschulden zu gravierend, um von einer Strafe abzusehen. So wurde der Angeklagte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Der Mutter muss der Vater ausserdem 35‘000 Franken Genugtuung leisten.
Quelle: „20 Minuten“, „Aargauer Zeitung“
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