Cham ZG: Langfingerpaar müssen nach Diebstahl das Land verlassen
Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben in Cham ein professionell agierendes Diebespaar unmittelbar nach einem Portemonnaiediebstahl festgenommen.
Der Mann und die Frau wurden verurteilt und müssen die Schweiz verlassen.
Am Dienstagnachmittag (29. November 2016) beobachteten zivile Fahnder der Zuger Polizei in Cham ein Langfingerpaar, das ein zuvor gestohlenes Portemonnaie wegwarf und mit dem Auto wegfuhr. Die Einsatzkräfte stoppten die 24-jährige Frau und den 35-jährigen Mann und stiessen dabei auf das zuvor gestohlene Bargeld. Dieses konnte im Zuge der Ermittlungen der Geschädigten, die den Diebstahl erst einige Minuten nach der Tat bemerkte, zurückgegeben werden.
Die beiden mutmasslichen Kriminaltouristen wurden festgenommen und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese bestrafte das Paar in einem Schnellverfahren rechtskräftig wegen Diebstahls mit einer bedingten Geldstrafe von je 40 Tagessätzen und je einer Busse von mehreren hundert Franken.
Das Amt für Migration ordnete die Ausreise aus der Schweiz an. Beide müssen unser Land bis am Mittwochabend (30. November 2016), 18:00 Uhr, verlassen haben.
Quelle: Zuger Strafverfolgungsbehörden
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