Zug: Nach Anti-WEF-Kundgebung sind 56 Personen rechtskräftig verurteilt worden

Die Zuger Polizei hat insgesamt 76 Personen wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung verzeigt.

56 von ihnen haben den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert und sind rechtskräftig verurteilt.

Rund ein Jahr nach der unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung in der Stadt Zug mit rund 250 Teilnehmenden hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug alle Verfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden 76 erwachsene Personen verzeigt wegen Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Strassen und Wege (GSW). Dieses verbietet die übermässige Benutzung von öffentlichem Grund ohne entsprechende Bewilligung.

In vier Fällen kam der Tatbestand der Verweigerung von Angaben und in zwei Fällen der Tatbestand des Verstosses gegen das Vermummungsverbot gemäss dem kantonalem Übertretungsstrafgesetz hinzu. In der Folge erliess die Staatsanwaltschaft 56 mittlerweile rechtskräftige Strafbefehle. 17 Verfahren stellte sie ein und in einem Fall kam es zu einer Nichtanhandnahme. In zwei Fällen wird die Staatsanwaltschaft die Strafbefehle aufgrund von Einsprachen der Beschuldigten als Anklage an das Strafgericht überweisen.

Zusätzlich wurden vier Jugendliche wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung verzeigt. Die vier durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug erlassenen Strafbefehle sind ebenfalls akzeptiert worden und in Rechtskraft erwachsen.

Die Bussenhöhe im Falle der alleinigen Widerhandlung gegen das Gesetz über Strassen und Wege beträgt 300 Franken. Kommt der Tatbestand der Verweigerung von Angaben hinzu, beläuft sich die Busse auf 400 Franken. Beim zusätzlichen Tatbestand des Verstosses gegen das Vermummungsverbot liegt die Bussenhöhe bei 500 Franken.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Michal Kalasek – shutterstock.com

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