Unseriöse Routenplaner drohen nach Kostenfalle mit Pfändung
Abofallen im Internet sind ein leidiges Thema, das Verbraucherstellen und auch die Polizei immer wieder beschäftigt. Offenbar betreiben neuerdings auch unseriöse Routenplaner diese Betrugsmasche: Ohne dass die Nutzer es ahnen, schliessen sie teure Abos ab.
Verbraucherstellen betonen, dass die behaupteten Vertragsabschlüsse jedoch rechtlich nicht wirksam sind. Denn für Nutzer muss klar ersichtlich sein, dass sie einen Kauf abschliessen – was bei den Abofallen aber nicht der Fall ist. Eine blosse Registrierung auf einer Seite reicht dafür nicht aus.
Ist ein Nutzer erst einmal in die Kostenfalle getappt, wird er von den Betrügern mit Zahlungsaufforderungen belästigt. Die Betrüger gehen so weit, schliesslich mit Pfändung zu drohen – und dreisterweise sogar mit der Polizei zu drohen, sollten man „Widerstand leisten“.
Wie so etwas aussieht, zeigt die folgende Mail, die eine betroffene Leserin an die belmedia-Redaktion weitergeleitet hat. (Sie schrieb: „Seit etwa 2 Wochen kriege ich Mahnungen, obwohl ich in Thailand bin.“)
Von : inkasso@routenplaner-maps.com
Datum : 04/04/2017 – 16:19 (MS)
An : [hier weggelassen, die Red.]
Betreff : Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände – Kundennummer 2006982 – Rechnungsnummer 55337
Sehr geehrtes Mitglied von routenplaner-maps.com!
Leider haben Sie die offene Rechnung mit der Nummer 55337 vom 20.06.2016 noch immer nicht beglichen.
Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt.
Aus diesem Grund wird Sie am Donnerstag, den 13.04.2017 um 10:00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.
Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird eine Spedition beauftragt.
Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.
Die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.
Sollten Sie Widerstand leisten, werden wir die Polizei hinzuziehen.
Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Dienstag, den 11.04.2017.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern.
Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr.
Sie können Amazon Gutscheine auch bequem von zu Hause aus über Ihr Amazon Konto unter www.amazon.de kaufen.
Ihre Registrierungsdaten:
E-Mail Adresse: [hier weggelassen, die Red.]
Anmeldezeitpunkt: 17.06.2016 20:37
Ihre IP-Adresse: [hier weggelassen, die Red.] (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)
Internetprovider: Sunrise Communications AG
Vielen Dank
INKASSOABTEILUNG
Steinbach & Partner
Taunusturm
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
Unser Rat an Betroffene: Keinesfalls auf Zahlungsforderungen und Pfändungsdrohungen eingehen – und andere vor der Abzockermasche warnen!
Artikelbild: Photosani – shutterstock.com