Stadt St.Gallen: Begegnungszone am Bahnhof schafft mehr Sicherheit

Das Gebiet rund um den Bahnhof St.Gallen ist seit Kurzem eine Begegnungs- und Fussgängerzone. In der Begegnungszone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und Fussgänger sind mit Ausnahme der Schienenfahrzeuge vortrittsberechtigt. Fussgänger dürfen Fahrzeuge jedoch nicht unnötig behindern.

Ziel der Begegnungszone ist mehr Sicherheit im Bereich Bahnhof St.Gallen.

Mit der Sperre der Zufahrt zum Bahnhofplatz für den motorisierten Individualverkehr am 1.

Oktober 2012 sowie der Aufhebung der öffentlichen Parkplätze wurde ein erster Schritt für mehr Si-cherheit auf dem Bahnhofplatz gemacht.

Mit der nun eingeführten Begegnungs- und Fussgängerzone ist eine weitere Verbesserung für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr im Bereich Bahnhofplatz realisiert. Dem motorisierten Individualverkehr steht die erstellte Vorfahrt auf der Nord-seite des Bahnhofs zur Verfügung. Die Verkehrsteilnehmer werden vor Ort mit einem Flyer auf die neue Begegnungszone aufmerksam gemacht. Zudem wird die Stadtpolizei St.Gallen im Rahmen ihrer Präsenz am Bahnhof auf die neuen Verkehrsregeln hinweisen.


Übersichtsplan

gelb = Fussgängerzone


Gutachten zugunsten der Begegnungszone

Die Stadtpolizei und das Tiefbauamt der Stadt St.Gallen haben vor der Einführung der Begegnungs- und Fussgängerzone mittels eines Gutachtens verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft. Weder zeitliche Einschränkungen für bestimmte Verkehrsteilnehmer noch bauliche Massnahmen kamen aufgrund des Gutachtens in Frage. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 20 km/h (Begegnungszone) zeigte sich als effektivste Lösung.

Gutenbergstrasse

Die Gutenbergstrasse wird zur ersten Fussgängerzone der Stadt St.Gallen. Damit gilt dort für alle Verkehrsteilnehmer Schritttempo.

Flyer

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Artikelbild: Google Maps

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