Kanton Zürich: Anklage gegen Felix Vossen wegen Millionen-Betrugs

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte hat am 30. Mai 2017 gegen den Beschuldigten Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung erhoben.

Der Beschuldigte soll rund 30 Geschädigte getäuscht und einen Deliktserlös von insgesamt rund GBP 20 Mio., EUR 5.8 Mio. und USD 7.5 Mio. erzielt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten.

Gestützt auf diverse Anzeigen eröffnete die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte im Mai 2015 gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Betrugs und weiterer Delikte. Der flüchtige Beschuldigte wurde aufgrund eines internationalen Haftbefehls am 15. Februar 2016 in Spanien verhaftet, am 26. April 2016 an die Schweiz ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft hat nach abgeschlossenem Vorverfahren mit Datum vom 30. Mai 2017 beim Bezirksgericht Zürich gegen den Beschuldigten Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Geldwäscherei erhoben.

Konkret wird ihm vorgeworfen, zwischen Oktober 2003 und März 2015 wahrheitswidrig gegenüber den Geschädigten, bei welchen es sich vorwiegend um Familienangehörige, Freunde und Bekannte handelte, angegeben zu haben, dass bei ihm gewinnbringend und risikoarm Geld in Finanzprodukte angelegt werden könne.

Der Beschuldigte soll dafür raffiniert aufeinander abgestimmte Lügen genutzt haben, insbesondere durch das Erstellen und Verwenden von unwahren Konto- und Depotauszügen mit fiktiven Gewinnen. Insgesamt erzielte der Beschuldigte auf diesem Weg einen Deliktserlös von rund GBP 20 Mio., EUR 5.8 Mio. und USD 7.5 Mio. Der Beschuldigte soll zudem Teile des Deliktserlöses von der Schweiz nach Grossbritannien und Guernsey transferiert und damit die Einziehung dieser Vermögenswerte durch die Strafverfolgungsbehörde erschwert haben.

Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, gegenüber der Buchhaltung und im Verkehr mit Banken falsche Angaben gemacht und dadurch unwahre Urkunden generiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Zürich Antrag auf Bestrafung des Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten gestellt. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: Symbolbild © corgarashu – shutterstock.com

Für Zürich

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN