Zürich: Kein Landesverweis – eritreische Schläger dürfen in der Schweiz bleiben

Das Bezirksgericht Zürich verzichtet darauf, vier verurteilte Eritreer nach einer Schlägerei auszuschaffen. Damit dürfen die jungen Männer in der Schweiz bleiben.

Vier junge Eritreer sollen Anfang Jahr am Bahnhof Oerlikon einen Mann spitalreif geschlagen haben.

Sie wurden vom Bezirksgericht Zürich gestern zwar verurteilt, einen Landesverweis haben sie aber nicht bekommen. Drei bedingte Geldstrafen und eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren – so lautete das Urteil. Somit muss also niemand ins Gefängnis. Die Männer wurden per sofort aus der Sicherheitshaft entlassen und sind mittlerweile wieder auf freiem Fuss.

Es sind klar mildere Strafen, als die Staatsanwaltschaft verlangt hat – aber auch deutlich härtere Strafen, als die Verteidiger wollten.

Die jungen Eritreer beharrten darauf, unschuldig zu sein. Sie seien verwechselt worden. Die Verteidigung hatte daher Freispruch gefordert. Das Gericht glaubte aber den Männern nicht, sondern dem Opfer.

Den Landesverweis von fünf Jahren, den die Staatsanwaltschaft forderte, hat das Gericht abgelehnt.

Seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative von letztem Oktober gibt es einen ganzen Katalog von Taten, die für Ausländer zum obligatorischen Landesverweis führen. So z. B. auch der „Angriff“, was die Staatsanwaltschaft den Eritreern vorgeworfen hat.

Das Gericht ist aber zum Schluss gekommen, dass es kein „Angriff“ im juristischen Sinn gewesen ist, sondern ein sogenannter „Raufhandel“, weil das Opfer zurückgeschlagen hat.

Das Gericht hätte zwar trotzdem einen Landesverweis anordnen können. Der Richter fand aber, dass dies in dem Fall nicht angemessen sei.

Die vier jungen Eritreer sind alle vorläufig in der Schweiz aufgenommen – eine Rückkehr in ihre Heimat sei ihnen nicht zuzumuten und sei unverhältnismässig.

 

Quelle: srf.ch – bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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