Rheintal SG: Kantonspolizei St.Gallen - Aktion gegen lärmende Fahrzeuge

Am Samstag (08.07.2017), in der Zeit zwischen 14 Uhr und 22 Uhr, hat die Kantonspolizei St.Gallen im Rheintal gezielte Kontrollen gegen lärmende Fahrzeuge durchgeführt.

Mehrere Kontrollierte mussten zur Anzeige gebracht werden.

Immer wieder erhielt die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung von lärmenden Verkehrsteilnehmern im Rheintal. Deshalb wurden im besagten Zeitraum gezielt Kontrollen gegen solche auffälligen Verkehrsteilnehmer durchgeführt. Ebenso wurde in Heerbrugg eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt, bei der drei Fahrzeuge wegen zu hoher Geschwindigkeit zur Anzeige gebracht wurden.

Aufgefallen ist dabei ein 34-jähriger Autofahrer, der während der Fahrt sein Mobiltelefon bediente. Als ihn eine Patrouille anhalten wollte, missachtete er die Aufforderung „Stop Polizei“. Aufgrund der Ablenkung, geriet er mehrfach über die Mittellinie. Als ihn die Patrouille zur Anhaltung überholte, tat er wiederum dasselbe und beschleunigte dabei stark und mit entsprechenden Lärmemissionen. Er wird wegen diverser Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht.

Bei der Kontrolle eines 25-jährigen Autofahrers wurde zudem festgestellt, dass sein Fahrzeug eigentlich ausser Verkehr gesetzt war. Er selber war mit einem Führerausweisentzug belegt. Bei der Anhaltung hatte er fremde Kontrollschilder montiert, womit kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand. Auch er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verantworten müssen.

Drei weitere Autofahrer wurden wegen nicht vorschriftsgemässen technischen Änderungen an den Fahrzeugen zur Anzeige gebracht. Ebenso erhielten zwei weitere eine Ordnungsbusse wegen Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt.

Bei der Geschwindigkeitskontrolle an der Rosenbergsaustrasse in Heerbrugg wurden zwei Autofahrer und eine Autofahrerin mit Geschwindigkeiten von 90, 86 und 87 km/h bei erlaubten 60 km/h gemessen. Sie werden ebenfalls an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Bei dieser Kontroll-Aktion wirkten nebst mehreren Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen auch Experten des Strassenverkehrsamtes mit. Sie führten jeweils die technischen Überprüfungen und Lärmmessungen an den Fahrzeugen durch. Die Lärmmessungen gaben jedoch keinen Anlass zu Verzeigungen.


An dieser Stelle möchte die Kantonspolizei St.Gallen auf die geltenden Bestimmungen der Verkehrsregelverordnung, namentlich Art. 33 VRV, aufmerksam machen. Immer wieder fühlen sich Anwohner in Zentrumsgebieten durch unnötig herumfahrende Verkehrsteilnehmer gestört. Eine Autofahrt bedarf eines Grundes und sollte, insbesondere im Innerotsbereich, nicht zu Vergnügungszwecken durchgeführt werden.


Art. 33 Vermeiden von Lärm

Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

a.     andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;

b.    hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;

c.     zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;

d.    fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;

e.    zu schnelles Fahren, namentlich mit metallbereiften Fahrzeugen, beim Mitführen von unbefestigten Ladungen und von Anhängern, beim Befahren von Kurven und Steigungen;

f.     unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Mitführen von Kannen und ähnlichen lärmerzeugenden Ladungen ohne Befestigung oder Zwischenlagen;

g.    Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;

h.    Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

 

Quelle: Kapo St.Gallen
Bildquelle / Symbolbild: Kapo St.Gallen

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