Mülligen AG: Keine neuen Pferdeseuche-Fälle im Sperrgebiet entdeckt

Der kantonale Veterinärdienst hat für die nächsten drei Monate Schutzmassnahmen angeordnet.

Aufgrund eines Falls von Infektiöser Anämie bei einem Pferd hat der kantonale Veterinärdienst am 10. Juli 2017 in Teilen der Gemeinden Mülligen und Lupfig ein Sperrgebiet um den betroffenen Bestand eingerichtet. In den vergangenen Tagen wurden alle im Sperrgebiet gehaltenen Pferde untersucht. Bislang wurden keine weiteren Fälle nachgewiesen.

Nachdem in Mülligen vor über einer Woche ein Fall von infektiöser Anämie festgestellt wurde, hat der kantonale Veterinärdienst die Untersuchung von allen Pferden im Sperrgebiet angeordnet. Es konnten bislang keine weiteren Erkrankungsfälle nachgewiesen werden.

Das Sperrgebiet, das sich über Teile der Gemeinden Mülligen und Lupfig erstreckt, kann frühestens in drei Monaten aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Pferde erneut untersucht werden und dass keine weiteren Fälle der Tierseuche auftreten.

Tierseuchenrechtliche Massnahmen angeordnet

Für alle im Sperrgebiet gehaltenen Pferde hat der kantonale Veterinärdienst tierseuchenrechtliche Schutzmassnahmen angeordnet. Diese sind von den Tierhaltern über die nächsten drei Monate hinweg einzuhalten. Erst nach dieser Zeit liefern die tiermedizinischen Untersuchungen verlässliche Aussagen. Bis dahin dürfen Pferde nur mit schriftlicher Zustimmung des kantonalen Veterinärdienstes in das Sperrgebiet hinein- oder aus diesem herausgebracht werden.

Da die Krankheit über grosse blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen übertragen werden kann, ist der Schutz vor Insekten durch das Eindecken der Tiere, den Einsatz von Repellents sowie Insektenfallen im Stall notwendig.

Geplantes Poloturnier kann stattfinden

Pferde, die im Sperrgebiet gehalten werden, dürfen ins Freie, solange sie das Sperrgebiet nicht verlassen. Grundsätzlich sind Märkte und Veranstaltungen mit Pferden im Sperrgebiet nicht erlaubt. Unter der Auflage, dass ausschliesslich im Sperrgebiet gehaltene Pferde zum Einsatz kommen, kann das für kommenden August geplante Poloturnier im Aargauer Birrfeld dennoch durchgeführt werden. Der kantonale Veterinärdienst wird zur Überprüfung der Einhaltung aller tierseuchenpolizeilichen Schutzmassnahmen amtliche Kontrollen durchführen. Der Veterinärdienst wird erneut informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Keine Gefahr für den Menschen

Bei der meldepflichtigen Tierseuche Infektiöse Anämie der Pferde handelt es sich um eine Virusinfektion, die Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel befallen kann. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Tiere, bei denen die Infektiöse Anämie nachgewiesen wird, müssen eutanasiert werden. Grund dafür ist, dass einmal infizierte Tiere lebenslang Virusträger bleiben und als potentielle Virusausscheider angesehen werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn sie keinerlei Krankheitserscheinungen erkennen lassen.

 

Quelle: Kanton Aargau
Artikelbild: Grigorita Ko – shutterstock.com

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