Kantonspolizei Thurgau sorgt an der Fussball-WM für Ordnung und Sicherheit
Die kommende Fussball-Weltmeisterschaft in Russland soll auch im Thurgau zu einem Fest werden. Die Kantonspolizei Thurgau zeigt sich tolerant, greift aber konsequent durch, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wird.
Die Fussball-WM in Russland wird auch im Thurgau für viel Begeisterung sorgen. Gewinnt die eigene Fussball-Nationalmannschaft ein Spiel oder qualifiziert sich für die nächste Runde, kommen die Fans auf Strassen und Plätzen zusammen, um diesen Erfolg gemeinsam zu feiern.
Die Kantonspolizei Thurgau wird solche Feiern aufmerksam begleiten und dabei so tolerant wie möglich und so konsequent wie notwendig für Ordnung und Sicherheit sorgen. Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Endrunden stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Das Verhalten der Fans im Verkehr und die Nachtruhe.
Feiern im öffentlichen Raum werden von der Kantonspolizei grundsätzlich toleriert. Sie schreitet jedoch konsequent ein, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, beispielsweise, wenn sich alkoholisierte Personen auffällig verhalten, bei Beschimpfungen, Sachbeschädigungen oder Tätlichkeiten. Im Verkehr endet die Toleranz bei erhöhter Eigen- oder Fremdgefährdung; etwa beim Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Mitfahren und Mitfahrenlassen auf Motorhaube oder Autodach oder bei waagrechtem Fahnenschwenken aus dem Fahrzeug. Teilen sich feiernde Fussgängerinnen und Fussgänger die Strassen und Plätze mit Autokorsos, kann die Kantonspolizei Thurgau Strassenabschnitte sperren und den Verkehr umleiten.
Auch während der WM ist die Nachtruhe nicht ausser Kraft gesetzt. Bei Spielen, die nach 22 Uhr enden, werden Freudenkundgebungen im öffentlichen Raum bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert. Nicht alle interessieren sich für Fussball und nicht alle haben Verständnis für lautstarke Siegesfeiern und Hupkonzerte, daher bittet die Kantonspolizei Fussballfans und Personen, die sich nicht für die WM begeistern können, um Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau