Horn TG: Nicht fahrfähige Autolenkerin prallt in Inselschutzpfosten
Eine nicht fahrfähige Autofahrerin verursachte am späten Donnerstagabend in Horn einen Selbstunfall, es wurde niemand verletzt.
Kurz nach 23.15 Uhr meldete eine aufmerksame Autofahrerin der Kantonalen Notrufzentrale, dass sich an der Seestrasse ein Selbstunfall ereignet habe. Weiter gab sie an, dass ihr die Lenkerin schon vorher durch die unsichere Fahrweise aufgefallen war und sie bereits die Kantonspolizei St. Gallen orientiert habe.
Gemäss den ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau war die Unfallverursacherin von Arbon in Richtung Rohrschach unterwegs. Dabei überquerte sie aus noch unbekannten Gründen kurz nach dem Dorfzentrum einen Verkehrsteiler und prallte in zwei Inselschutzpfosten. Die Polizisten beurteilten die 44-jährige Polin als nicht fahrfähig, weshalb die Staatsanwaltschaft Bischofszell eine Blut- und Urinprobe anordnete.
Beim Unfall wurde die Lenkerin nicht verletzt, es entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken. Nebst der Kantonspolizei Thurgau stand auch eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen im Einsatz.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Artikelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau