Sucht Schweiz endeckt Probleme beim Umgang mit Cannabiskonsum
Seit dem 1. Oktober 2013 sollte der Cannabiskonsum und -besitz bis zu 10 Gramm durch Erwachsene (BetmG Art. 28b) nicht mehr mit einer Verzeigung geahndet, sondern mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Damit wollte der Gesetzgeber die Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumierenden in der Schweiz schaffen und die Kosten für Verwaltung und Justiz reduzieren. Sucht Schweiz hat in einer neuen Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstmals untersucht, ob diese Ziele erreicht wurden. Die Analyse hat grosse Unterschiede im Vollzug zu Tage gefördert.
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