St.Gallen: Mehrere Fahrunfähige oder nicht fahrberechtigte Personen angehalten
In der Zeit zwischen Montag und Dienstag (29.11.2016) sind im Kanton St.Gallen fünf Personen angehalten worden, die ihr Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand gelenkt haben oder nicht im Besitze eines Führerausweises waren.
In Kriessern auf der A13 hatte ein 19-jähriger Autofahrer eine Panne. Weil sein Auto auf dem Überholstreifen stehen blieb, alarmierte er die Polizei.
Beim Eintreffen einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen stellte sich heraus, dass der Mann sein Auto nicht nur alkoholisiert und unter Drogeneinfluss fuhr, sondern der Mann für sein Auto auch keine Kontrollschilder, keine Versicherung und keine Autobahnvignette vorweisen konnte. Zudem war der 19-Jährige nicht im Besitz eines Führerausweises. Der Mann musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.
In Grabs auf der Werdenstrasse hielt die Kantonspolizei St.Gallen einen 26-jährigen Autofahrer an, der sein Auto trotz Führerausweisentzug fuhr. Er wird nun bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
In Rapperswil-Jona bei der Einfahrt auf die Autobahn A53 konnte anlässlich einer Verkehrskontrolle eine 21-jährige Autofahrerin angeholten werden. Aufgrund von massivem Marihuana-Geruch im Fahrzeuginnern wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv ausfiel. Die Frau musste ihren Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben.
In Gossau auf der Bischofszellerstrasse wurde ebenfalls anlässlich einer Verkehrskontrolle ein 25-jähriger Motorradfahrer angehalten. Beim Gespräch mit dem Mann kam der Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum auf, weshalb ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde, der positiv ausfiel. Den Führerausweis konnte der Mann nicht abgeben, da ihm dieser bereits vorgängig entzogen worden war. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.
In Wildhaus auf der Wildhauserstrasse hielten Mitarbeitende der Kantonspolizei St.Gallen anlässlich einer Verkehrskontrolle einen 36-jährigen Autofahrer an, der alkoholisiert unterwegs war. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
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