Schaffhausen: Keine Strafanzeige bei Verletzung des Amtsgeheimnisses
Mit Eingabe vom 4. Januar 2017 erstattete der Datenschutzbeauftragte des Kantons Schaffhausen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bzw. unzulässiger Datenbekanntgabe. Der Anzeige lag ein Vorfall vom Vormittag des 4. Januar 2017 zugrunde, wonach es einem Journalisten der Schaffhauser Nachrichten ohne weiteres möglich gewesen wäre, in eine vor dem Schaffhauser Stadthaus stehenden Mulde zu greifen und Steuerdossiers mitzunehmen.
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