Kanton Zürich: 10 neue Cyberstellen im Einsatz gegen Internetstraftaten
Die vom Zürcher Regierungsrat gesprochenen und vom Kantonsrat bewilligten 10 Stellen bei der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich werden sowohl im Kompetenzzentrum Cybercrime als auch bei den Regionalen Staatsanwaltschaften eingesetzt.
Ziel ist die wirksame Bekämpfung komplexer Internetstraftaten, aber auch die breite Bekämpfung der sich im Inter- und Darknet parallel entwickelnden Straftaten.
Der Internetkriminalität kommt eine ständig höhere Bedeutung zu, immer mehr Straftaten weisen Berührungspunkte zur Internettechnologie auf. Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich haben dies schon früh erkannt und deshalb 2013 mit dem gestaffelten Aufbau des Kompetenzzentrums Cybercrime gestartet. Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums ermitteln gemeinsam und befassen sich vorwiegend mit komplexen Verfahren der Internetkriminalität, wie beispielsweise Hacking, Phishing und Malware-Verbreitung. Neben den hochspezialisierten Ermittlungen gilt es auch verstärkt gegen Straftaten vorzugehen, die unter Zuhilfenahme von Mitteln und Vorgehensweisen der Internettechnologie verübt werden. Dabei handelt es sich etwa um Internetbetrüge, Darknet-Drogenhandel oder über die Social-Media- Kanäle begangenen Drohungen und Ehrverletzungen.
Um die Bekämpfung von Cybercrime weiter voranzutreiben und den Kompetenzaufbau auch im allgemeinen Ermittlungsbereich gemeinsam zu verstärken, hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 8. Februar 2017 der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich neue Stellen zugesprochen, davon 10 für die Staatsanwaltschaft. Nachdem der Kantonsrat am 19. Dezember 2017 das Gesamtbudget verabschiedet hat, kann im ersten Quartal 2018 mit der Rekrutierung dieser zehn Staatsanwaltschaftsstellen begonnen werden. Es handelt sich dabei um fünf Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und deren jeweiligen Verwaltungsassistenzen, die vor ihrem Einsatz noch eine vertiefte Ausbildung absolvieren müssen.
Die Staatsanwaltschaft Kanton Zürich hat entschieden, insgesamt vier Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte und vier Verwaltungsassistenzen bei den Regionalen Staatsanwaltschaften einzusetzen. Die Regionalen Staatsanwaltschaften sind für die Bekämpfung der Internetkriminalität im weiteren Sinne zuständig. Das Kompetenzzentrum Cybercrime wird mit einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt und einer Verwaltungsstelle verstärkt und mit der Aus- und Weiterbildung der neuen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte betraut. Den bei den Regionalen Staatsanwaltschaften einzusetzenden Spezialisten fällt unter anderem die Aufgabe zu, die in ihren Amtsstellen anfallenden Internetstraffälle zu bearbeiten und den Wissenstransfer an die anderen Mitarbeitenden sicher zu stellen.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton ZH
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