Bassersdorf und Winterthur ZH: Brände von Weihnachtsbaum und Adventskranz

Gleich zweimal ist es in der Nacht auf Samstag (30.12.2017) zu Wohnungsbränden gekommen, die durch unvorsichtigen Umgang mit Weihnachtsschmuck verursacht wurden.

Am Freitagabend (29.12.2017) wurde kurz nach 19 Uhr in Bassersdorf die Feuerwehr gerufen, weil sich ein Christbaum in einer Wohnung entzündet habe.

Die Mieter konnten die Wohnung verlassen und blieben unverletzt, die Feuerwehren Bassersdorf und Kloten konnten den Brand löschen. Gemäss dem Brandermittler der Kantonspolizei Zürich sei an einem bereits ausgetrockneten Christbaum eine Wunderkerze entzündet worden. Innerhalb von wenigen Sekunden sei der Baum explosionsartig in Flammen gestanden. Das Feuer habe sich auf Gegenstände der Wohnungseinrichtung übertragen und dadurch sei die ganze Wohnung beschädigt oder mit Russ verunreinigt worden. Der Schaden wird auf mehrere zehntausend Franken geschätzt.

In Winterthur wurde die Stadtpolizei Winterthur am Samstagmorgen (30.12.2017) gegen 5.30 Uhr durch eine Wohnungsmieterin alarmiert. Sie wurde leicht verletzt, da während der Nacht durch die brennenden Kerzen eines Adventskranzes der Kranz und den Tisch, auf dem er stand, in Brand geraten waren. Die ganze Wohnung wurde russgeschwärzt, der Brand ging aber von selber wieder aus. Die Mieterin wurde durch Rettungssanitäter betreut und zur Kontrolle ins Spital gefahren. Sie konnte kurz darauf das Spital wieder verlassen. Der Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei Zürich schätzt den Schaden auf mehrere tausend Franken.

Hinweis des Brandermittlungsdienstes der Kantonspolizei Zürich:

Ein paar Tage nach Weihnachten sind die Tannenbäume und Tannenäste derart ausgetrocknet, dass sie sehr schnell in Brand geraten können. Das in den Pflanzen enthaltene Harz, das durch die Austrocknung ebenfalls gut entzündbar wird, beschleunigt und verstärkt das Abbrennen der Tannenäste. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, Tannenbäume und Tannenäste so bald als möglich zu entsorgen und auf jeden Fall keine Kerzen oder andere brennbare Materialien in der Nähe der Pflanzen zu entzünden.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle / Symbolbild: Kantonspolizei Zürich

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