Kanton Bern: Waldbrandgefahr – weiterhin Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen weiterhin.

Der Verwaltungskreis Berner Jura hat zusätzlich ein Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuern ausgesprochen. Im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen gilt neu ebenfalls ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuern.

Trotz der Niederschläge vom vergangenen Samstag bleibt die Waldbrandsituation im Kanton Bern angespannt. Im Berner Jura, dem Mittelland und den Voralpen ist die Waldbrandgefahr nach wie vor auf der Stufe „gross“. Es gelten folgende Regeln:

Verwaltungskreise Biel/Bienne, Seeland, Bern-Mittelland sowie Emmental und Oberaargau Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.

Verwaltungskreis Berner Jura

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerk und von 1. August- und Höhenfeuern.

Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerk und von 1. August- und Höhenfeuern. Erlaubt bleiben das Grillieren im Garten und die Durchführung von Fackel- und Lampions-Umzügen im Siedlungsgebiet.

Verwaltungskreise Thun, Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli

In den Verwaltungskreisen Thun, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli ist die Waldbrandgefahr weiterhin auf der Stufe „erheblich“. Es gelten nach wie vor keine Feuer- und Feuerwerksverbote. Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist aber trotzdem grosse Vorsicht angezeigt. Auf grössere Feuer (Höhenfeuer) ist zu verzichten.

Es sind die folgenden Verhaltensregeln zu befolgen:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei sollen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und sollen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.

Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern wird voraussichtlich am Donnerstag, 2. August neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

 

Quelle: Kanton Bern
Artikelbild: Urban Napflin – shutterstock.com

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