Kanton Bern: Neue Feuerverbote in den Regionen Thun und Interlaken

Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern hat sich trotz der punktuellen Niederschläge am 1. August nicht entspannt. Deshalb gelten die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau und Obersimmental-Saanen weiterhin.

Neu hat der Verwaltungskreis Thun ebenfalls ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Ein solches Verbot gilt im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli auch für die sonnseitigen Regionen des Thuner- und Brienzersees, in den Gebieten Beatenberg – Interlaken – Brienzergrat.

Am 1. August hat es in verschiedenen Gebieten des Kantons Bern Gewitter gegeben oder geregnet. Die Niederschläge haben aber nicht ausgereicht, um die Waldbrandgefahr im Kanton Bern zu entschärfen, im Gegenteil: In den Verwaltungskreisen Thun und Obersimmental-Saanen wurde die Gefahrenstufe von „erheblich“ auf „gross“ angehoben. Im Kanton Bern gelten auf Grund der aktuellen Lage die folgenden Feuerverbote:

Verwaltungskreise Biel/Bienne, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental und Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Berner Jura, Thun

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen von Feuern untersagt.

Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli

Für die sonnseitigen Regionen des Thuner- und Brienzersees, in den Gebieten Beatenberg – Interlaken – Brienzergrat, gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen von Feuern untersagt. Ausserhalb der Verbotszone sind die oben aufgeführten Verhaltensregeln zu beachten.

In den übrigen Gebieten des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli bleibt die Waldbrandgefahr weiterhin auf der Stufe „erheblich“. Es gelten keine Feuerverbote. Im Umgang mit Feuer ist aber trotzdem grosse Vorsicht angezeigt.

Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental

Im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental bleibt die Waldbrandgefahr weiterhin auf der Stufe „erheblich“. Es gelten keine Feuerverbote. Im Umgang mit Feuer ist aber trotzdem grosse Vorsicht angezeigt.

Die Situation wird am kommenden Montag neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: TTstudio – shutterstock.com

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