Polizei sucht Zeugen für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz

Am späten Montagnachmittag des 15.04.2019, gegen 17.00 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei den mysteriösen Fund von zwei getöteten Enten am Abtskücher Teich in Heiligenhaus.

Die zwei toten Tiere, bei denen es sich wahrscheinlich um eine Ente und einen Erpel handelt, lagen nebeneinander in einem Grünstreifen zwischen der Abtskücher Straße und dem Wanderweg rund um das Teichgelände.

Bei der Überprüfung der Enten am Fundort stellte sich heraus, dass beide Tiere scheinbar vorsätzlich schwer verletzt und getötet wurden. Dabei sprechen die festgestellten Verletzungen gegen eine Tötung durch ein anderes Tier.

Die Technischen Betriebe wurden informiert und kümmerten sich um die toten Tiere. Ob bei der aktuellen Tat ein Zusammenhang zur Auffindung eines getöteten Schwans am gleichen Ort (siehe unsere Pressemitteilung / ots 1903029 vom 05.03.2019) kann aktuell weder bestätigt, noch ausgeschlossen werden. Ermittlungen zur Tötung des Schwans führten bis heute zu keinen zielführenden Erkenntnissen.

Bisher liegen der Heiligenhauser Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Identität, Herkunft und Verbleib des oder der Täter dieser Straftat vor. Polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch und dem Tierschutzgesetz eingeleitet. Für einen schnellen Erfolg der polizeilichen Ermittlungen hofft die Heiligenhauser Polizei dringend auf sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung. Solche nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.

 

Quelle: Polizei Mettmann
Bildquelle: Polizei Mettmann

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