Schaffhausen SH: 17 von 28 kontrollierten Chauffeuren zur Anzeige gebracht

Am Freitagmittag (10.05.2019) und Samstag (11.05.2019) wurden bei mobilen Schwerverkehrskontrollen am Zollamt in Thayngen und am Rheinfall insgesamt 28 schwere Motorfahrzeuge, Reisecars und Lieferwagen kontrolliert.

Dabei mussten 19 Chauffeure mit ihren Fahrzeugen beanstandet werden, es wurden insgesamt 36 Verstösse verzeichnet.

Am Freitagmittag (10.05.2019) und Samstag (11.05.2019) wurden 28 schwere Motorfahrzeuge, Reisecars und Lieferwagen bei mobilen Schwerverkehrskontrollen am Zollamt Thayngen und am Rheinfall kontrolliert. Wobei die Kontrollen am Samstag zusammen mit dem mobilen Einsatzteam der Eidgenössischen Zollverwaltung durchgeführt wurden.

Dabei wurden insgesamt 36 Verstösse inklusive Ordnungsbussen verzeichnet. 17 Chauffeure wurden aufgrund dessen zur Anzeige gebracht, zwei erhielten lediglich eine Ordnungsbusse. Unter anderem wurden folgende Verstösse verzeigt:

Bei den Chauffeuren trugen drei die erforderliche Sehhilfe nicht, einer fuhr ohne die nötige Fahrerqualifikation, vier mussten wegen Missachtung der Arbeits- / und Ruhezeitvorschriften (ARV1) zur Anzeige gebracht werden und einer wegen einer Sichtbehinderung durch sichthemmende Gegenstände.

Bei den Fahrzeugen wurden zehn Gewichtsüberschreitungen (Gesamtgewicht, Achslast, Anhängelast), elf Überschreitungen der Massbestimmungen (Länge, Breite, Höhe) und eine mangelhafte Ladungssicherung geahndet.

Ordnungsbussen wurden für eine fehlende Autobahnvignette, eine abgelaufene Apotheke, einen nicht geprüften Feuerlöscher und einen nicht geänderten Führerausweis ausgestellt.

Bei einem Chauffeur eines italienischen Reisecars wurde eine verbotene Kabotage nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um verbotene Inlandtransporte mit ausländischen Fahrzeugen. Nach Abhandlung durch die Polizei, wurde der Fall an die Eidgenössische Zollverwaltung weitergegeben.

Da es sich fast ausschliesslich um ausländische Chauffeure handelte, mussten sie jeweils eine Sicherheitsleistung in der Höhe der zu erwartenden Strafe hinterlegen.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Bildquelle: Schaffhauser Polizei

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