Coronavirus: Kantonspolizei Schwyz setzt Massnahmen des Bundes durch
Am Montag, 16. März 2020, hat der Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung die Massnahmen weiter verschärft und die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz eingestuft. Bei der Umsetzung der Massnahmen setzt er auf das Verständnis der Bevölkerung.
Die Kantonspolizei Schwyz wird im Rahmen der allgemeinen Patrouillentätigkeiten die Einhaltung der Beschlüsse des Bundesrates kontrollieren.
Die Kantonspolizei setzt im Sinne der Verhältnismässigkeit das social distancing im öffentlichen Raum durch, indem die Leute auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Bei Personenansammlungen über 15 Personen wird die Kantonspolizei einschreiten. Sie appelliert an die Leute, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen und die Ansammlung freiwillig aufzulösen. Sollte dies nicht freiwillig erfolgen, erfolgt eine polizeiliche Wegweisung und wenn diese nicht befolgt wird, erfolgt die Verzeigung gemäss der geltenden Gesetzgebung.
Stellt eine Polizeipatrouille fest, dass ein Betrieb oder Geschäft widerrechtlich geöffnet ist, werden die Verantwortlichen zuerst abgemahnt und aufgefordert den rechtmässigen Zustand sofort umzusetzen. Wenn das nicht befolgt wird, erfolgt eine Verzeigung wegen des Verstosses gegen die COVID-19-Verordnung 2.
Die Kantonspolizei Schwyz appelliert an die Bevölkerung die BAG-Empfehlungen einzuhalten und sich an die Gesetzesbestimmungen zu halten.
Quelle: Kantonspolizei Schwyz
Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz