Armee unterstützt die Eidgenössische Zollverwaltung wegen COVID-19

Das veränderte Grenzregime infolge COVID-19 stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) vor personelle Herausforderungen, insbesondere in der längeren Durchhaltefähigkeit.

Seit heute Freitag, 27. März 2020 wird sie deshalb von der Armee mit Militärpolizisten und einem Milizbataillon unterstützt.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit COVID-19 in den vergangenen Wochen schrittweise entschieden, an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich Schengen-Grenzkontrollen einzuführen und die Einreise in die Schweiz zu beschränken. Dies dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, hat die EZV kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und den Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert.

Berufspersonal und Miliz der Armee

Diese verschärften Massnahmen an der Grenze und die erforderlichen Kontrollen im Zwischengelände können von der EZV mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht über eine längere Zeit aufrechterhalten werden. Deshalb haben das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport dem Bundesrat die Unterstützung durch die Armee beantragt. Dies im Rahmen des Einsatzes von bis zu 8000 Armeeangehörigen, den der Bundesrat am 16. März dieses Jahres beschlossen hat. Die Unterstützung wurde gestützt auf die Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (SR 513.72) gewährt. Seit heute unterstützen 50 Angehörige der Militärpolizei (Berufspersonal) und ein Milizbataillon die EZV entlang der Schweizer Grenze.

Einsatzbezogene Ausbildung

Die Angehörigen der Armee werden in verschiedenen Bereichen tätig sein, so beispielsweise für Sicherungsaufgaben im Bereich des Personenverkehrs, Unterstützungsleistungen bei der Verkehrskanalisierung und Unterstützung bei der Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten. Sie leisten ihren Dienst bewaffnet. Vorgängig erhielten die Armeeangehörigen eine einsatzbezogene Ausbildung. Diese umfasste unter anderem klar definierte Einsatz- und Verhaltensregeln und detailliert festgelegte Kompetenzen. Den Anordnungen der eingesetzten Angehörigen der Armee ist Folge zu leisten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbussen oder in einem Strafverfahren geahndet werden.

Der Einsatz ist vorerst bis Ende Juni befristet.

Anlässlich eines Point-de-Presse vom Dienstag, 31. März 2020 in Boncourt (JU) wird die die EZV die Zusammenarbeit zwischen EZV und Armee und die Herausforderungen im Zwischengelände präsentieren.

 

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung
Titelbild: T. Lesia – shutterstock.com

MEHR LESEN