Kanton Bern: Polizeigesetz tritt am 1. Juni 2020 vollständig in Kraft
Am 29. April 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen das Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 in den für die Polizei wesentlichen Punkten klar abgewiesen. Der Regierungsrat hat die vom Bundesgericht für verfassungskonform erklärten Bestimmungen nun per 1. Juni 2020 für anwendbar erklärt. Die übrigen Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes hatte der Regierungsrat bereits am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Eine zusätzliche Anpassung des Gesetzes ist nicht nötig.
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