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Covid-19-Verordnung – Verzeigungen nach Kontrolle in Erotikbetrieben

Die Stadtpolizei Winterthur kontrollierte am Mittwoch, 7. Oktober 2020, mehrere Erotikbetriebe bezüglich Einhaltung der Covid-19-Verordnung. Ein Betrieb musste vorsorglich geschlossen werden, vier weitere wurden verzeigt.

Im Verlaufe des Abends kontrollierte die Verwaltungspolizei zusammen mit dem Ermittlungs- und Fahndungsdienst der Stadtpolizei Winterthur insgesamt sieben Erotikbetriebe in den Stadtkreisen Töss und Stadt.

Der Fokus der Kontrolle lag auf der Einhaltung der geltenden Covid-19-Verordnung. Insgesamt fünf Betriebe mussten verzeigt werden, da sie die erforderlichen Covid-Massnahmen nur teilweise einhielten, bei einem Betrieb musste eine vorsorgliche Schliessung verfügt werden.

Gemäss Covid-19-Verordnung müssen die Betriebe die Kontaktdaten ihrer Kunden sowie Datum und Zeit (Beginn und Ende der Dienstleistung) erheben. Zudem sind sie verpflichtet, die Kunden anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren und die angegebene Mobilnummer zu verifizieren.

 

Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Winterthur

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