07. April 2021

Stans NW: Rotlicht-Missachtung bleibt für Velofahrer in Ausnahmefällen ohne Folgen

Seit dem 01. Januar 2021 ist es für Velo- und Mofafahrern erlaubt, unter besonderen Umständen trotz Rotlicht rechts abzubiegen. Im Kanton NW wurde diese Regelung auf der Buochserstrasse im Gebiet Rieden teilweise umgesetzt. Mögliche weitere Standorte werden geprüft. Das Signal "Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet" (Sig-Nr. 5.18) darf von den Behörden nur dann neben dem roten Licht angebracht werden, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

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