Kanton Tessin: Info zur Prävention im Strassenverkehr

Die Kantonspolizei möchte Sie daran erinnern, dass am 1. Januar 2021 mehrere neue Regeln für einen sichereren und reibungsloseren Verkehrsfluss in Kraft getreten sind.

Insbesondere für den motorisierten Verkehr ist an Fahrbahnverengungen und Autobahnauffahrten die Scharniereinfahrt vorgeschrieben: Autofahrer, die auf der freien Spur fahren, müssen die Einfahrt von Fahrzeugen, die von der gesperrten Spur kommen, erleichtern, um den Verkehr flüssig zu halten.

In diesem Sinne haben Beamte der Kantonspolizei in den letzten Tagen auf der Autobahn A2 im Raum Manno (Nord-Süd-Richtung) in der Nähe der Verzweigung Lugano-Nord gezielte Kontrollen durchgeführt, um die korrekte Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und eine Zunahme der Verkehrsverstösse mit den damit verbundenen Risiken für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Insbesondere wurde festgestellt, dass eine grosse Anzahl von Fahrzeugen, die auf der Beschleunigungsspur aus Richtung Manno kamen, auf die Autobahn einfuhren, die doppelte Sicherheitslinie überquerten und auf der verbotenen Fläche fuhren. Beide Manöver werden als verboten und gefährlich eingestuft, und es wurden bereits mehrere Bussgelder verhängt.

Schliesslich weist die Kantonspolizei darauf hin, dass beim Fahren im Schritttempo oder im Stau auf der Autobahn zwingend ein Notfallkorridor für die Rettungsfahrzeuge zu belassen ist, auch wenn diese nicht zu sehen oder zu hören sind. Der Korridor muss zwischen dem äussersten linken Fahrstreifen und dem angrenzenden Fahrstreifen angelegt werden. Die Autofahrer werden aufgefordert, sich an die Verkehrsregeln zu halten, um ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Weitere Informationen über die zu erlassenden Vorschriften sind unter folgendem Link zu finden:

https://www4.ti.ch/fileadmin/DI/STRADESICURE/infoMobilita/mailing-A5-info-mobilita-web-IT.pdf.

 

Quelle: Kapo Tessin
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Tessin)

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