Oberes Reusstal UR: Abschussverfügung für schadenstiftenden Wolf
Die Sicherheitsdirektion hat am 31. Mai 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal». Das Bundesrecht verbietet es jedoch, den Wolf im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital zu erlegen.
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