Kanton Luzern: Nach wie vor "erhebliche" Waldbrandgefahr (Stufe 3)

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat hat der Kanton Luzern entschieden, die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3) beizubehalten.

Weiterhin sind Feuer nur in festeingerichteten Feuerstellen erlaubt. Es wird jedoch dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und in Waldesnähe umzugehen.



Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben die Zentralschweizer Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz und Zug entschieden, die Waldbrandgefahr weiterhin als «erheblich» einzustufen. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage sagen kühlere Temperaturen und Niederschlag voraus. Nach wie vor ist jedoch die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb ist dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und Waldesnähe umzugehen.

Mit der Beibehaltung der Waldbrandgefahr „erheblich“ ist es erlaubt, ausserhalb des Waldes mit der nötigen Vorsicht Feuerwerkskörper abzufeuern. Die Gefahrenbeurteilung «erheblich» empfiehlt folgendes Verhalten beim Feuern im Freien:

  • Verwenden Sie beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen.
  • Überwachen Sie das Feuer laufend und löschen Sie allfälligen Funkenwurf sofort.
  • Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
  • Im Wald und Waldesnähe ist auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken.
  • Bei Höhenfeuer ist Vorsicht geboten (insbesondere bei dürrem/trockenem Gras). Es sind generell alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.
  • Klären Sie die lokale Gefahrensituation ab, wenn Sie im Freien ein Feuer entfachen wollen.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten.
  • Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Wetterentwicklung insbesondere Sturmwarnungen.
  • Verzichten Sie bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien.
  • Brennende Zigaretten und Streichhölzer nie wegwerfen.
  • Bei Betrieb von Dampfzügen sind besondere Schutzmassnahmen zu treffen.

Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit der Polizei und Feuerwehr sowie den übrigen Zentralschweizer Kantonen.

Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald www.lawa.lu.ch und www.waldbrandgefahr.ch zu finden.

 

Quelle: Kapo Luzern
Bildquelle: Kapo Luzern

Für Luzern

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN